Geld von gebannten Spielern

  • Gibts auch sowiet keine Regelung, stimmt.


    Aber bisher haben wir OOC auch nie eingegriffen, was das anbelangt - man hat dann einfach Pech gehabt. So war es zumindest bisher. Wenn man IC einen Vertrag aufsetzt, der alle Eventualitäten abdeckt (Ausreise, Flucht des Darlehensnehmers), kann man das mit OOC dazu packen, dass auch Bans darunter zählen.


    Das würde ich IC für gültig erachten. IC könnte es man dann wahrscheinlich über den Präsidenten abwickeln, der quasi von der staatlichen Bank das Geld von dem Konto des Darlehennehmers nimmt.
    Anderweitig könnte dazu noch OOC die Administration eingeschalten werden, der die Fahrzeuge / Besitztümer jemanden überschreibt (mMn wäre ein Staatliches Auktionskonto sinnvoll), und dann werden die Dinge zwangsversteigert.


    Wäre eine interessante Idee, um auch Bans einzuarbeiten in das Spiel - ist besser, als wenn der Besitz direkt an den Staat geht (bzw. die Fahrzeuge gelöscht werden). Wenn jemand permanent gebannt ist --> Auktion um seine Besitztümer zu versteigern, wirds nicht verkauft, geht das Ganze einfach an den Staat --> Geldquelle!).


    Ich mein, ein permanent gebannter Spieler hat kein Anrecht auf seine Besitztümer mehr (meine Meinung!).

  • Ich habe einen Vertrag ausgearbeitet, der sowohl IC- als auch OOC-Regelungen beinhaltet. Vielleicht könnten wir uns darüber ja mal im Teamspeak unterhalten?


    Eine feste Antwort ist das von dir ja aber auch nicht, sodass ich mich im Falle darauf berufen könnte, oder doch?

  • Nein, das ist keine feste Antwort. Das würde ich in diesem Fall nie tun. Sobald eine teaminterne Meinung existiert, kann ich das ganze gerne offiziell machen, so lange kann gerne hier darüber weiter diskutiert werden.


    e:// Zwecks Teamspeak³: Ich bin zwar selten da, aber eventuell ergibt sich ja was. :D

  • Ja, also für mich ist wichtig, dass sich im Verlauf der Diskussion herausstellt, wie man "rechtssicher" Kredite vergibt. Bzw. so, dass die Administration/der Präsident es anerkennt und das Geld bei einem Ban, bei einem Charakterkill oder ähnliches, erstattet.

  • Ich finde man sollte OOC sich nicht versichern sondern IC. Bei einen Bann ist es verständlich das man Geld erstattet bekommt, denn wäre es nicht so müsste man selbst OOC nachdenken ob der User gebannt wird oder nicht und so wird man zum Metagamen gewzungen. Bei einen Charkill ist der Char tot. Das ist ein kompletter IC Faktor und so lange der Spieler nicht dieses Geld OOC einen anderen Char oder einen Freund gibt scheint alles ok zu sein.

  • Genau, für den Todesfall (CK) habe ich SIcherheiten in meinem Vertrag eingebaut. Haus oder Auto (im Wert des Darlehenssumme).


    Bei einem Ban kann man IC jedoch keine Regelung treffen. Nagut, vllt. über den Weg "Ausreise", aber ob es administrativ anerkannt wird?

  • Sind sie soweit ich weis. IC bedeutet ein Ban das Land (fluchtartig) verlassen

    Assistant Chief of Police William Johnson

    San Andreas Police Department
    Public Information Office


    Los Santos Police Department Headquarter
    Los Santos, San Andreas
    Telefonnummer: 10-054
    william.johnson@lspdonline.de
    110px-US-O9_insignia.svg.png


    "Aber dass du mich gekündigt hast, nur weil ich ein bisschen korrupt war, ist schon ein wenig unfair" - Police Captain a.D., der anonym bleiben möchte, der von mir wegen einer korrupten Tätigkeit gekündigt wurde (Zitat vom 21.01.2018)

  • Man könnte auch bei Ban davon ausgehen das der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist und somit eine eidesstattliche Versicherung abschliesst bzw abgeschlossen hat. In diesem Fall hat der Kreditgeber nunmal Pech gehabt. Wo nichts zu holen ist kann man auch nichts holen

  • Bisher wurde ein Bann genauso wie das freiwillige Verlassen des Servers immer als Flucht aus dem Land angesehen. Das zog sich durch Politik, Fraktionen usw. durch. Von daher würde ich es für sinnlos halten, das jetzt zu ändern. Jemand der das Land fluchtartig verlässt, hat keine Möglichkeit, vorher Häuser oder Autos zu verkaufen. Bei einem Kredit sollte man also das als Sicherheiten festlegen, die bei einem fluchtartigen Verlassen des Landes bzw. über einen längeren Zeitraum von Nichterreichbarkeit, eingezogen werden. Damit ist man auf der sicheren Seite.